Inobhutnahme nach §§ 42 & 42a SGB VIII
Stationäre Jugendhilfe
Inobhutnahme Angebot Wuppertal
Das niedrigschwellige Angebot richtet sich an Kindern und Jugendliche, die aufgrund ihrer persönlichen Situation durch das Jugendamt in Obhut genommen werden müssen und an unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) im Rahmen einer in Obhutnahme nach § 42a SGBVIII.
Die Verweildauer der minderjährigen Geflüchteten ist auf einen Zeitraum von maximal 4 Wochen beschränkt. Nach Erstversorgung und Stabilisierung junger Menschen werden Alterseinschätzung, medizinische Erstuntersuchung, ID-Behandlung und Vor-Clearing innerhalb dieser Zeit in die Wege geleitet und umgesetzt. Auch der Transfer in eine andere Kommune im Rahmen des bundesweiten Verteilungsverfahrens kann durch unsere Mitarbeitenden
auf Wunsch begleitet werden.
Der Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen nach §42 SGB VIII beschränkt sich auf eine Dauer von maximal 6 Monaten. In engem Austausch mit dem zuständigen Jugendamt findet in diesem Zeitraum eine Klärung der weiteren Lebensperspektive statt. Auch hier ist die Begleitung des Übergangs in eine Folgemaßnahme durch unsere Mitarbeitenden möglich.
Kennzeichnend für unsere Arbeit ist ein respektvoller, weltoffener und kultursensibler Umgang mit den zu Betreuenden beider Zielgruppen. Einem vorurteilsfreien Austausch miteinander räumen wir besonders hohen Stellenwert ein. Dabei kommt uns die eigene kulturelle und sprachliche Vielfalt unserer Mitarbeitenden zu Gute.
Durch verschiedene Angebote aus den Bereichen Sport, Kreativität und Orientierung in der Lebenswelt bieten wir den Kindern und Jugendlichen eine abwechslungsreiche Tagesstruktur. Ein hausinterner Deutschkurs für die geflüchteten jungen Menschen vervollständigt das Angebot.
Das multiprofessionelle Team besteht aus 7,5 pädagogischen Fachkräften und wird durch eine Hauswirtschaftskraft, eine*n Auszubildende*n und zwei Vollzeitkräfte im Nachtwachdienst ergänzt.
Stationäre Jugendhilfe
Inobhutnahme Angebot Wuppertal
Das niedrigschwellige Angebot richtet sich an Kindern und Jugendliche, die aufgrund ihrer persönlichen Situation durch das Jugendamt in Obhut genommen werden müssen und an unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) im Rahmen einer in Obhutnahme nach § 42a SGBVIII.
Die Verweildauer der minderjährigen Geflüchteten ist auf einen Zeitraum von maximal 4 Wochen beschränkt. Nach Erstversorgung und Stabilisierung junger Menschen werden Alterseinschätzung, medizinische Erstuntersuchung, ID-Behandlung und Vor-Clearing innerhalb dieser Zeit in die Wege geleitet und umgesetzt. Auch der Transfer in eine andere Kommune im Rahmen des bundesweiten Verteilungsverfahrens kann durch unsere Mitarbeitenden
auf Wunsch begleitet werden.
Der Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen nach §42 SGB VIII beschränkt sich auf eine Dauer von maximal 6 Monaten. In engem Austausch mit dem zuständigen Jugendamt findet in diesem Zeitraum eine Klärung der weiteren Lebensperspektive statt. Auch hier ist die Begleitung des Übergangs in eine Folgemaßnahme durch unsere Mitarbeitenden möglich.
Kennzeichnend für unsere Arbeit ist ein respektvoller, weltoffener und kultursensibler Umgang mit den zu Betreuenden beider Zielgruppen. Einem vorurteilsfreien Austausch miteinander räumen wir besonders hohen Stellenwert ein. Dabei kommt uns die eigene kulturelle und sprachliche Vielfalt unserer Mitarbeitenden zu Gute.
Durch verschiedene Angebote aus den Bereichen Sport, Kreativität und Orientierung in der Lebenswelt bieten wir den Kindern und Jugendlichen eine abwechslungsreiche Tagesstruktur. Ein hausinterner Deutschkurs für die geflüchteten jungen Menschen vervollständigt das Angebot.
Das multiprofessionelle Team besteht aus 7,5 pädagogischen Fachkräften und wird durch eine Hauswirtschaftskraft, eine*n Auszubildende*n und zwei Vollzeitkräfte im Nachtwachdienst ergänzt.