Ambulante Hilfe

Angebote und Leistungen

 

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Aufgrund des Wandels in unserer Gesellschaft und den damit einhergehenden veränderten Familienstrukturen nimmt die Zahl der Familien zu, die in schwierigen Lebenslagen nicht über adäquate Kompetenzen zur Bewältigung ihres Alltags und ihres Erziehungsauftrages verfügen. Veränderte Familiensysteme zeigen eine steigende Tendenz von Ein-Eltern-Familien, Patchwork Familien, nichtehelichen Partnerschaften und von Familien mit Migrationshintergrund. Durch fehlende Integration habe diese Familien oft weniger Zugang zu Hilfsangeboten und Bildung. Die Sozialpädagogische Familienhilfe hat als aufsuchende Sozialarbeit das Ziel Familien pädagogisch und lebenspraktisch zu begleiten und so die Selbsthilfekompetenz zu stärken und zu erweitern. Das Angebot richtet sich an das gesamte Familiensystem. Gemeinsam werden die individuellen Bedarfs- und Problemlagen eruiert und bearbeitet.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

Der wesentliche Bestandteil der Hilfeform ist, die Klienten zu integrieren und in die Lage zu versetzen ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Aufgrund schwieriger familiärer Situationen, Drogenkonsum oder Gewaltbereitschaft haben diese Jugendlichen u. U. eine Beeinträchtigung in der Persönlichkeitsentwicklung erfahren, so dass sie ihre Ressourcen erst kennenlernen müssen, bevor sie nutzbar werden. Sie benötigen Unterstützung, um neue Perspektiven zu entwickeln. Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) ist ein Hilfeangebot für Jugendliche und junge Volljährige (in Verbindung mit dem § 41 SGB VIII), deren Lebenssituation durch schwierige Familienverhältnisse und soziale Benachteiligung gekennzeichnet ist. Sie kommen aus einem sozialen Umfeld, das keine oder nur ungenügende Lebenskonzepte anbieten konnte. Die Jugendlichen sind mit ihrem Verhalten in Konflikt mit bestehenden Normen geraten. Das wesentliche Ziel der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung ist die altersgerechte Stützung, Förderung und Begleitung der Autonomiebestrebungen eines jungen Menschen, um eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen.

Stabilisierende Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII)

Im Unterschied zur sozialpädagogischen Familienhilfe, werden Klient*innen mit einem niedrigschwelligen Ansatz unterstützt. Die Stabilisierende Familienhilfe wird aufgrund der unterschiedlichen familiären Lebenswelten und Problemlagen so eingesetzt, dass die Grundbedürfnisse von Kindern in Familien sichergestellt sind. Daher ist es sinnvoll, diese Familien alltagsorientiert zu begleiten. Diese Hilfeform stellt weniger hohe Ansprüche an die Motivation zur Veränderung in den Familien. Daher ist dieses niederschwellige Angebot wirksam, um Ängste vor unterstützenden Hilfen abzubauen.

Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII)

Diese Einzelfallhilfe unterstützt Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsdefiziten, damit der Erhalt der Lebensbezüge im Familiensystem sichergestellt ist. Die Erziehungsbeistandschaft zielt auf die Wiederherstellung tragfähiger Beziehungen innerhalb des Familiensystems ab. Mit Hilfe der Erziehungsbeistandschaft sollen Kinder und Jugendliche zu einer selbstverantwortlichen und eigenständigen Lebensführung befähigt werden. Sie orientiert sich im Hilfeprozess vor allem an der Begleitung und Stärkung der Kinder und Jugendlichen selbst. Diese Hilfe unterstützt vor allem Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 – 17 Jahren, die Entwicklungsdefizite bewältigen wollen und bei denen Unterstützungsbedarf erkennbar ist. Dem Alter entsprechend werden Kinder und Jugendliche verselbstständigt und das Familiensystem gestärkt, um einen Erhalt der Lebensbezüge sicher zu stellen.

Begleiteter Umgang (§ 18 SGB VIII)

Der begleitete Umgang dient in erster Linie dazu, das Recht des Kindes auf Kontakt mit beiden Elternteilen sicherzustellen. Unabhängig von der familiären Situation der Eltern benötigt ein Kind in seiner Entwicklung beide Elternteile bzw. andere wichtige Personen, die für seine Entwicklung förderlich sind. Wenn es Eltern aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist die Besuchskontakte sicherzustellen und/ oder diese nicht so gestaltet werden können, dass es förderlich für das Kind ist, begleiten und leiten wir Eltern an, damit der Besuchskontakt gelingen kann.